Hauptnavigation
KontaktbereichKontaktbereich Kontaktbereich
Service-Telefon
06831 442-0
Fragen zu Giropreisen
06831 442-1808
Online Banking Hotline
06831 442-1306
Unsere BLZ & BIC
BLZ59350110
BICKRSADE55XXX

S-Week Angebot: Bis zu 50 Euro Startprämie

Bei Neueröffnung eines DekaBank-Depots und Anlage eines unbefristeten Deka-Fondssparplanes bzw. einer Einmalanlage

Voraussetzung

Voraussetzungen:  

Bei Neueröffnung eines DekaBank-Depots und Anlage eines unbefristeten Deka-Fondssparplanes bzw. einer Einmalanlage

  • Gültig nur bei Neueröffnung eines DekaBank-Depots und Anlage eines unbefristeten Deka-FondsSparplanes bzw. einer Einmalanlage mit einer monatlichen Sparrate in Höhe von mind. 25,– Euro und/oder einer Einmalanlage in Höhe von mind. 25,– Euro in ausgewählten Investmentfonds der DekaBank und ihrer Kooperationspartner sowie Verwahrung im DekaBank Depot. Ausgenommen von der Prämierung sind Deka-Vermögenskonzept, vermögenswirksame Leistungen und Altersvorsorge-Verträge. Neuabschlüsse, denen eine Auflösung eines Fondssparplanes vorausgegangen ist, werden nicht prämiert. Anlagen in Investmentfonds unterliegen Wertschwankungen. Die Wertschwankungen können sich negativ auf die Anlage auswirken.
  • Der Eingang der ersten Sparrate bzw. die Einzahlung der Einmalanlage muss bis zum 31.12.2023 erfolgen.
  • Ein Kunde kann nur eine Startprämie für den Abschluss eines Deka-FondsSparplanes oder einer Einmalanlage erhalten.
  • Mit der Startprämie erwerben Sie einmalig Fondsanteile in Höhe der monatlichen Sparrate bzw. in Höhe der Einmalanlage, maximal in Höhe von 50,– Euro.
  • Die zusätzliche Prämie wird mit der Zahlung in voller Höhe versteuert (Möglichkeit zur Erteilung eines Freistellungsauftrages bzw. Beantragung und Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung). Die Zahlung der Prämie erfolgt im Januar 2024.
  • Die mit der zusätzlichen Prämie erworbenen Anteile unterliegen grundsätzlich keinen weiteren steuerlichen Besonderheiten. Bei Ertragsgutschriften und Verfügungen kommen die üblichen steuerlichen Regelungen zur Anwendung, wie sie auch für die Anteile aus den regelmäßigen Einzahlungen gelten.
  • Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Oktober 2023
    Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
  • Das Angebot ist gültig vom 20.11. - 24.11.2023. Die Sparkasse behält sich eine vorzeitige Beendigung des Angebotes vor.

Diese Unterlage / Inhalte wurden zu Werbezwecken erstellt.

Ihre Wert­papier-Expertinnen und Wertpapier-Experten

Die DekaBank ist das Wert­papier­haus der Sparkassen-Finanz­gruppe und Partnerin Ihrer Sparkasse.

Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen Wesentlichen Anlegerinformationen, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.

Anlagevorschläge

Anlagevorschläge

Deka-BasisAnlage

Fondsanlage mit fünf Varianten

  • Wählen Sie die Variante, die zu Ihrem Bedarf passt
  • Nachhaltige Ausrichtung

Deka-FondsSparplan

Der Durchbruch für Ihre Zukunft: Jetzt sinnvestieren

  • Regelmäßig sparen
  • Bei Marktschwankungen entspannt bleiben
  • Flexibilität genießen

DekaBank Depot

Eine Plattform für Ihre Anlagen

Nutzen Sie das DekaBank Depot als Basis für Ihre Anlagen – bequem und flexibel über Ihren gewohnten Online-Banking-Zugang.

i