Shoppen im Internet ist einfach. Bezahlen im Internet mit 3-D Secure ist einfach sicher. Einmal freigeschaltet, profitieren Sie von zusätzlichem Schutz bei allen zukünftigen Online-Zahlungen mit Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) (Debitkarte)1. Mit der S-pushTAN-App geben Sie, nach Aufforderung des Online-Händlers dank der sicheren 2-Faktor-Authentifizierung, Ihren Online-Kauf mit nur einem Wisch auf Ihrem Smartphone oder Tablet frei.
Sie nutzen das chipTAN-Verfahren? Kein Problem. Mit der S-pushTAN-App können Sie Ihre Online-Kartenzahlungen beim Online-Shopping bestätigen, ohne Ihr Sicherungsverfahren für das Online-Banking zu wechseln.
Einkaufen, bezahlen, freigeben, fertig. Schalten Sie jetzt 3-D Secure in nur wenigen Schritten frei, damit Sie auch in Zukunft einfach sicher online bezahlen können.
Scannen Sie einfach den zu Ihrem mobilen Endgerät passenden QR-Code und laden Sie die S-pushTAN-App bequem aus dem App Store oder von Google Play.
1 Mit Debitkarte ist hier die Sparkassen-Card (Debitkarte) mit Co-Badge Mastercard Debit oder mit Co-Badge Visa Debit gemeint.
2 Wenn Sie die S-pushTAN-App bereits nutzen, entfällt dieser Schritt.
Was ist für die Nutzung von 3-D Secure im E-Commerce als Inhaberin oder Inhaber eines Gemeinschaftskontos zu beachten?
Eine erfolgreiche Registrierung für 3-D Secure in Verbindung mit der S-pushTAN-App kann bereits mit der Zustimmung der Bedingungen durch die Mitkontoinhaberin oder den Mitkontoinhaber erfolgen, die Karteninhaberin oder der Karteninhaber ist. Die Nutzung von 3-D Secure in Verbindung mit der S-pushTAN-App beim Einkauf im Internet ist somit schon mit der eigenen Zustimmung möglich.Hinweis: Die Zustimmung aller weiteren Mitkontoinhaberinnen und Mitkontoinhaber ist dennoch gewünscht.
Kann ich die Registrierung auch als bevollmächtigte Person durchführen?
Nein. Bevollmächtigte Personen können aufgrund von rechtlichen Vorgaben noch keine 3-D Secure-Registrierung durchführen. Eine Zustimmung kann rechtsicher nur durch die Vertragsinhaberinnen oder den Vertragsinhaber erfolgen, welche eben die Kontoinhaberinnen oder Kontoinhaber sind. Die Anpassung dessen befindet sich in der Planung.
Haben minderjährige Kundinnen und Kunden auch die Möglichkeit mit dem 3-D Secure-Verfahren im Internet einzukaufen?
Ja, haben sie. Mit der Zustimmung durch die gesetzliche Vertretung kann die Karte des minderjährigen Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin für 3-D Secure in Verbindung mit der S-pushTAN-App freigeschaltet werden. Wichtiger Hinweis: Die Zustimmung kann ausschließlich vor Ort bei entsprechender Sparkasse erfolgen.
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